Bundesrat verabschiedet Bericht zur Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz

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Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 9. Dezember den Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» verabschiedet, der in Erfüllung des Postulates 18.4399 von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo verfasst wurde.

Bargeld erfüllt wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bundesrat erachtet deshalb eine aufmerksame Beobachtung der Entwicklungen im Bargeldbereich als notwendig. Die im Postulat vorgeschlagene zwingende Bargeldannahmepflicht lehnt der Bundesrat aber ab. Diese wäre ein starker Eingriff in die Vertragsfreiheit und in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit.

Der Nationalrat hatte am 17. Dezember 2020 das Postulat Birrer-Heimo mit dem Titel «Die breite Akzeptanz von Bargeld auch in Zukunft sicherstellen» angenommen. Damit beauftragte er den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die breite Akzeptanz von Bargeld in Zukunft sichergestellt werden kann.

Höhere Attraktivität der digitalen Zahlungsmittel schwächt die Rolle von Bargeld

In der Schweiz hat Bargeld im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert, verliert aber gegenüber bargeldlosen Zahlungsmitteln tendenziell auch an Bedeutung, wie aus verschiedenen Umfragen und Untersuchungen hervorgeht. In erster Linie ist dies auf die gestiegene Attraktivität von bargeldlosen Zahlungsmitteln hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Geschwindigkeit zurückzuführen (z.B. Zahlkarten mit Kontaktlosfunktion). Die Corona-Pandemie hat die Veränderungen in der Zahlungsmittelnutzung beschleunigt.

Bargeld erfüllt wichtige Funktionen

Bargeld erbringt nicht nur individuellen Nutzen, sondern erfüllt auch wichtige Funktionen für Wirtschaft und Gesellschaft, die bargeldlose Zahlungsmittel bislang nicht vollständig ersetzen können. Bargeld ermöglicht der Allgemeinheit den Zugang zu Zentralbankgeld, stärkt die Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme, wahrt die Privatsphäre und ermöglicht es auch Personen ohne Bankkonto respektive ohne Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, am Wirtschaftsleben teilzunehmen (finanzielle Inklusion). Ein weitgehendes Verschwinden von Bargeld sollte deshalb vermieden werden, insbesondere solange keine gleichwertige bargeldlose Alternative zur Verfügung steht.

Zwingende Annahmepflicht weder angemessen noch notwendig

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Wahl der Zahlungsmittel weiterhin grundsätzlich den privaten Haushalten und Unternehmen überlassen sein soll. Eine Zahlungsmethode sollte daher nicht gegenüber einer anderen bevorzugt werden. Der Bund und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben stets eine neutrale Position in Bezug auf die Wahl der Zahlungsmittel vertreten. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die im Postulat vorgeschlagene Massnahme, die geltende Bargeldannahmepflicht von dispositivem Recht (d.h. Möglichkeit zum vertraglichen Ausschluss von Barzahlungen) in zwingendes Recht umzuwandeln, derzeit als weder angemessen noch notwendig.

Eine zwingende Annahmepflicht wäre ein starker Eingriff in die Vertragsfreiheit und in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit, würde unter Umständen hohe Kosten für einzelne Wirtschaftsakteure verursachen und könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Zudem besteht zurzeit keine Notwendigkeit für einen solchen Eingriff, weil die Bargeldverwendung in der Schweiz nach wie vor hoch, die Bevölkerung mit dem Bargeldzugang grundsätzlich zufrieden und die Bargeldakzeptanz nur punktuell eingeschränkt ist. Ausserdem müsste der Online-Handel eine Ausnahme bilden, da hier eine zwingend ausgestaltete Annahmepflicht kaum praktikabel wäre.

Aufmerksame Beobachtung der Entwicklungen im Bargeldbereich wichtig

Gleichwohl erachtet der Bundesrat aufgrund der wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen des Bargelds eine aufmerksame Beobachtung der weiteren Entwicklungen im Bargeldbereich als notwendig, um rechtzeitig einen allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen und geeignete, im Vergleich zur zwingenden Annahmepflicht weniger einschneidende Massnahmen ergreifen zu können.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihn regelmässig über die Entwicklung des Bargeldzugangs, der Bargeldakzeptanz und der Bargeldverwendung sowie über Innovationen im Bereich von alternativen Zahlungsmitteln zu informieren und bei Bedarf Handlungsoptionen aufzuzeigen. Des Weiteren erteilte er dem EFD den Auftrag, einen Runden Tisch zwischen den am Bargeldverkehr beteiligten Akteuren (SNB, Bund, Banken, Detailhandel, Dienstleistungsanbieter, Verbraucherverbände etc.) zu etablieren.

Featured image credit: Edited from Unsplash

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