Grössere Kredite von mehr Investoren: Bundesrat reguliert Crowdlending besser

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Die Schweiz macht Fintechs das Leben leichter. Der Bundesrat hat neue Fintech-Regeln in Kraft gesetzt, die wichtige Wünsche der Branche erfüllen.

Für Crowdlending-Plattform wie Swisspeers ist vor allem eine Veränderung relevant: Ab dem 1. August fällt die so genannte 20er-Regel, welche bisher die Anzahl Investoren pro Kreditprojekt auf höchstens 20 limitiert hat. Ohne diese Einschränkung verbessern sich unsere Rahmenbedingungen massgeblich und erlauben uns grössere Kredite zu vergeben.

Was heisst das ganz praktisch? Es ist einfach:

1. Für Unternehmen: Grössere Kredite

grössere Kredite bei swisspeersInsgesamt sind grössere Kredite möglich. Ein einzelner Kredit darf jetzt von mehr als 20 Anlegern mitfinanziert werden. Eine breitere Investorenschaft kann in grössere Kredite investieren und die Erfolgschancen für diese Projekte steigen.

So handeln Firmen, die eine gewerblich-industrielle Haupttätigkeit ausüben und im Publikum Kredite bis zu einer Million Franken aufnehmen, nicht mehr “gewerbsmässig” gemäss Bankengesetz und fallen damit nichtmehr in den Geltungsbereich der Bankenregulierung. Gemäss einer letzte Woche veröffentlichten Studie des SECO, nehmen drei Viertel der KMU schon heute lediglich Kredite mit weniger als einer Million Franken Gesamtvolumen auf. Künftig haben diese Firmen freie Bahn für die Kapitalbeschaffung bei Privatanlegern.

2. Für Investoren: kleinere Investitionstranchen

grössere Kredite bei swisspeersSie können sich neu mit kleinen Tranchen auch an grösseren Krediten beteiligen. Bisher entsprach das notwendige Mindestinvestment dem gewünschten Kreditbetrag geteilt durch 20. Das waren rasch einmal 10’000 Franken. Das muss jetzt nicht mehr sein. Auch bei grösseren Krediten kann man mit kleineren Investitionstranchen einsteigen. Investoren können ihr Kreditportfolio damit wesentlich leichter und besser diversifizieren, was das Anlagerisiko besser verteilt. Damit kann der Zugang zu der Anlageform des Crowdlendings auch für Investoren mit kleineren Portfoliozielgrössen interessant werden.

3. Für die Volkswirtschaft: Höhere Stabilität

Crowdlending ist gesamtwirtschaftlich gesehen eine risikoärmere Tätigkeit als das Bankgeschäft. Es wird kein hoher Leverage eingesetzt und es erfolgt keine Fristentransformation. Anders als im Bankgeschäft hantiert man nicht mit einlagengesicherten und praktisch unverzinsten Spargeldern von Anlegern, aus denen mit marginalem Eigenkapital langfristige Kredite entstehen. Beim Crowdlending fliesst das Geld direkt von den Investoren an die Unternehmen. Die Investoren wiederum erhalten einen marktgerechten Zins für die Übernahme des Kreditrisikos. Das Geld fliesst in den produktiven Einsatz für die Volkswirtschaft. So wird das Gesamtsystem nicht mit neu geschaffenen Risiken belastet.

Fazit: Besten Dank Frau Leuthard, wir bleiben dran!

Wir bei swisspeers und unsere KMU-Kunden sind mit der neuen Regelung sehr zufrieden. Mein Wunsch vom vergangenen November ist wahr geworden. Damals hatte ich die Hoffnung einer verzögerungsfreien und pragmatischen Umsetzung der neuen FinTech-Regulierung geäussert. Das kann ich jetzt als erfüllt bezeichnen – ein Dankeschön nach Bern!

Wir haben jetzt gute Voraussetzungen, um unser Geschäftsmodell auf Flughöhe zu bringen. Der Kreditzugang für Schweizer KMU wird einfacher und wir leisten zusammen mit unseren Investoren einen starken Beitrag zum Werkplatz Schweiz.

Da das mit dem Wünschen so gut funktioniert hat, wäre nun die „Banklizenz light“ (bitte auch für über CHF 100 Mio.!) der nächste Kandidat für eine zügige Umsetzung. Wir bleiben dran!

Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Swisspeers Blog

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