Bis heute konnte die WebID die Identität von 2,5 Millionen Endkunden per Live-Video verifizieren, bis zu 10.000 Personen am Tag – und die Nachfrage wächst ständig.
Als wir mit den hochsensiblen Abläufen bei der Personenidentifikation angefangen haben, gab es jedoch keine Vorlage.
Unsere WebID hat sie also selbst erfunden: Heute wirkt alles eingespielt und simpel, und gerade das ist das Ergebnis mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeit.
Die minutiösen Abläufe bei der Personenlegitimierung haben meine Mitstreiter und ich selbst entwickelt und stetig verfeinert.
Für alle Fälle – besonders Betrugsversuche – haben wir Szenarien skizziert, die unseren Mitarbeitern klare Entscheidungsvorlagen an die Hand geben. Allerdings kann nun die ganze Branche von unserer Vorarbeit profitieren. Unsere kreativen Leistungen sind inzwischen in amtlich-verbindliche Vorgaben und Maßstäbe für die gesamte Branche eingeflossen sind. Wir jedoch übererfüllen sie längst, dank weiterer Innovationen.
Von der Idee zum Patent
Kontoeröffnung, Onlineversicherung oder die neue Mobilfunknummer – bei vielen Dienstleistungen müssen Sie sich ausweisen. Früher mussten Sie sich umständlich vor Ort identifizieren, selbst wenn Sie nur Onlinedienste nutzen wollten. Die patentgeschützte Video-Identifizierung der WebID erfolgt nun für den Kunden denkbar einfach, und zwar über ein beliebiges internetfähiges Endgerät.
In nicht einmal drei bis fünf Minuten hat er sich rechtskonform identifiziert, ist als offizieller Kunde registriert und kann das Produkt oder die Dienstleistung seines Anbieters kaufen. Auf diese Weise bieten wir höchste Sicherheitsstandards beim Datenschutz und der Betrugsabwehr, während unsere Kunden sich auf ihr Geschäft konzentrieren können.
Unser WebID-Online-Verfahren haben wir zunächst vor allem für die Finanzbranche entwickelt. Inzwischen greift nahezu jede Branche auf unsere Expertise zurück, ob Mobilfunkunternehmen, Autovermieter oder Firmen, die das Alter ihrer Klientel checken müssen. Doch bis unsere Technologie so flächendeckend vom Markt angenommen wurde, war es ein langer Weg, bei dem wir viele Hürden überwunden haben:
Nach monatelangen Recherchen kam ich im Jahr 2011 auf die Idee der „geldwäschegesetzkonformen, höchst sicheren Online-Identifikation per Videocall“.
In Gesprächen mit Juristen, Bankern und Behörden erkannte ich, dass sich dieses Konzept erfolgreich am Markt umsetzen lässt. Gemeinsam mit den anderen Gründungsgesellschaftern finanzierten wir unsere Innovation mit rund einer Million Euro aus eigenen Mitteln. Dabei investierten wir zwei Jahre lang vor allem in den hohen technologischen und rechtlichen Aufwand.
Im August 2013 konnten wir den gesamten Prozess der Videoidentifizierung als Patent beim Deutschen Paten- und Markenamt anmelden. Das Patent „Verfahren zum Verifizieren der Identität eines Nutzers“ wurde schließlich im Juni 2016 offiziell vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilt und war damit das Erste dieser Art.
Erfolgreich am Markt
Parallel mussten wir das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überzeugen, unser Video-Identifizierungsverfahren für den Praxiseinsatz zu genehmigen, was uns im Januar 2014 gelungen ist. Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik hat damit das Bundesfinanzministerium ein alternatives Identifikationsverfahren erlaubt.
Kurz darauf veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihr wichtiges Rundschreiben 1/2014 (GW), das in diesem Jahr mit dem BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) seine Fortsetzung gefunden hat. In ihm werden der gesamten Branche verbindliche Vorgaben gemacht – auf der Basis unserer Idee.
Mit der SWK Bank haben wir im April 2014 begonnen und gezeigt, wie sicher und bequem unsere Technologie funktioniert. Heute arbeiten die meisten großen Banken in Deutschland mit WebID zusammen.
Zudem haben wir unsere Erfindung in andere Märkte getragen, nach Österreich, in die Schweiz, in andere europäische Länder und zeitnah auch nach Übersee. Schließlich ist unser Patent auch bei anderen für uns wesentlichen Patentämtern weltweit angemeldet, um den rechtskräftigen Patentschutz auf alle dazugehörigen 38 Länder zu erweitern.
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