Am 25. Juni um 10.00 Uhr ist es soweit. Die Stadt Zug ermöglicht allen Inhaberinnen und Inhabern einer digitalen ID die erste Blockchain-basierte Konsultativabstimmung.
Die Abstimmung umfasst zwei Ja-/Nein-Fragen und eine Frage mit mehreren Antworten zur Auswahl. Die Umfrage läuft bis am 1. Juli 2018 um 23.59 Uhr.
Die Blockchain-basierte digitale ID der Stadt Zug wurde am 15. November 2017 eingeführt und befindet sich in einer Pilotphase. Verschiedene Anwendungen sind in der Evaluation, darunter auch eine e-Voting Lösung. Zwischen dem 25. Juni und 1. Juli können nun die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug, die eine digitale ID haben, an einer Blockchain-basierten Testabstimmung teilnehmen.
Bei dieser Testabstimmung handelt es sich um ein komplexes Forschungsprojekt der Stadt Zug in Zusammenarbeit mit dem Team von Dr. Alexander Denzler, Dozent für Blockchain und Big Data am Departement Informatik der Hochschule Luzern. Die Umfrage basiert auf der Blockchain-Technologie und soll u.a. der Überprüfung sicherheitsrelevanter Aspekte dienen (Persönlichkeits-schutz, Abstimmungsgeheimnis, Unveränderbarkeit, Prüf- und Nachvollziehbarkeit).
Es handelt sich um eine Konsultativabstimmung, die dem Stadtrat wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist jedoch nicht rechtlich bindend wie eine ordentliche Volksabstimmung.
Folgende Fragen erwarten die Abstimmenden:
1. Finden Sie es gut, dass am Zuger Seefest alljährlich ein Feuerwerk den Himmel erhellt? (Ja/Nein)
2. Erleben Sie den Prozess dieser Abstimmung mittels Digital-ID als einfach? (Ja/Nein)
3. Aktuell werden verschiedene Anwendungsmöglichkeiten der digitalen ID evaluiert. Welche der nachfolgenden Anwendungsmöglichkeiten würden Sie weiter-verfolgen? (eine Antwort möglich):
a) Ausleihe von Büchern in der Bibliothek mittels digitaler ID
b) Bezahlung von Parkgebühren mittels digitaler ID bzw. Ein-/Ausfahrt in städtische Parkgaragen
c) Ausleihe von Stadtvelos an verschiedenen Orten der Stadt
d) Anbindung an ZUG-LOGIN bzw. Einreichung der elektronischen Steuererklärung
e) Regelmässige Volksbefragungen
Interessierte haben weiterhin die Möglichkeit, über die Webseite der Stadt Zug und die Installation der «uPort»-App ihre digitale ID zu bekommen und an der Konsultativabstimmung
teilzunehmen. Nach dem Abschluss der Registrierung über die Website der Stadt Zug und die «uPort»-App haben die Anwender zwei Wochen Zeit, um bei der Einwohnerkontrolle vorbeizugehen und ihre persönliche ID einmalig beglaubigen zu lassen.
Für diese Überprüfung haben sich die Anwenderinnen und Anwender mit ihrem Pass oder ihrer Identitätskarte auszuweisen. Bisher haben schon mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohner davon Gebrauch gemacht.
Mit einer Beglaubigung bis am 29. Juni besteht auch für Neuregistrierte die Möglichkeit, an der Abstimmung bis am 1. Juli um 23.59 Uhr teilzunehmen.
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