Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an.
Sie führt hierzu eine Anhörung bis zum 28. März 2018 durch.
Seit der Inkraftsetzung des FINMA-Rundschreibens 2016/7 “Video-und Online-Identifizierung” sind knapp zwei Jahre vergangen. Die ersten Erfahrungen mit der digitalen Identifizierung sind positiv. In der Zwischenzeit ist der technologische Wandel weiter fortgeschritten und die Finanzintermediäre haben teilweise ihre Abläufe angepasst.
Nicht zuletzt zeigen sich zudem neue Missbrauchsrisiken. Die Teilrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung, um die Innovationsfähigkeit, Technologieneutralität und effektive Geldwäschereibekämpfung weiter sicherzustellen. Die FINMA führt bis zum 28. März 2018 eine Anhörung durch.
Konkret schreibt die FINMA im Prozess der Videoidentifizierung nun kein Vorgehen mittels Einmalpasswort (TAN) mehr vor. Dafür müssen neu mindestens drei zufällig ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente überprüft werden.
Für die Online-Identifizierung verlangt die FINMA nicht mehr zwingend eine Überweisung von einer Bank in der Schweiz, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun auch eine Überweisung von einer Bank aus einem FATF-Mitgliedsstaat zulässig. Zudem braucht es als weiteres Sicherheitselement eine Lebenderkennung bei der Überprüfung von Lichtbildern.
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