Online-Identifikation in Deutschland: Wer hat’s erfunden?

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Der Identifikationsspezialist WebID soll ein Patent für Video-Identifikationsverfahren des Wettbewerbers IDnow verletzt haben.

So lautet ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf von Ende August. Die WebID ist daraufhin in die Berufung gegangen. Trotzdem stellt sich die Branche die klassische Frage: Wer hat’s erfunden? Um es vorwegzunehmen, wer den Ablauf des Erfindungsprozesses durchdekliniert, kommt zu einem eindeutigen Urteil pro WebID. Doch der Reihe nach.

Nach langen Recherchen kam Firmengründer Frank Jorga im Jahr 2011 auf die Idee einer Online Identifikation per Videocall, die GwG-konform und sicher ist. Er setzte sich mit Juristen, Bankvertretern und Behörden zusammen und erkannte die Möglichkeit,  das Konzept erfolgreich zu vermarkten.

2012 gründete er als Hauptgesellschafter gemeinsam mit Franz Thomas Fürst und Tim-Markus Kaiser die WebID, etwas später kam Sven Jorga in die Gründerrunde hinzu.

Rund eine Million Euro investierten die Unternehmer in ihre Innovation, die besonders hohe technologische und rechtliche Herausforderungen bereithielt. Fast zwei Jahre forschte und entwickelte die Mannschaft. Schließlich konnte die WebID im August 2013 den Prozess der Online-Identifikation beim Deutschen Patent- und Markenamt als Patent anmelden.

Parallel führte die WebID langjährige Gespräche mit hochrangigen Beamten des Bundesfinanzministeriums zur Genehmigung ihres Video-Identifizierungsverfahrens. Im Januar 2014 erteilte der zuständige Ministerialrat im Finanzministerium, Michael Findeisen, mündlich die Genehmigung für das Verfahren.

Einen Monat später bekräftigte er diese Entscheidung schriftlich. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist damit ein alternatives Identifikationsverfahren offiziell genehmigt worden. Ein ähnliches Schreiben des Ministeriums für die IDnow ist dagegen nirgendwo zu finden, selbst auf der Internetseite der IDnow nicht.

Die Verhandlungen und die Genehmigung der Innovation ebneten schließlich den Weg für das berühmte BaFin-Rundschreiben 1/2014 (GW) zur Video-Identifizierung, an deren Vorgaben sich auch alle Wettbewerber halten mussten. Mehr noch: Es ist das einzige Patent der Branche, das die Basis für gleich mehrere BaFin-Rundschreiben darstellt. Denn in diesem Jahr aktualisierte die BaFin ihre Regularien mit dem Rundschreiben 3/2017 (GW).

Die weltweit erste Bank, die die WebID-Videoidentifizierung einsetzte, war die SWK Bank im April 2014. Heute arbeiten fast alle großen Banken in Deutschland mit der WebID zusammen und nutzen das patentierte Identifikationsverfahren. Interessant ist, dass es sich bei dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf gar nicht um die WebID-Erfindung „Video- Identifizierung“ dreht, sondern vielmehr um technische Details bei den Steuerungsdaten der Videoübertragung.

Diese Daten sind laut Branchenkennern nichts Besonderes und waren bereits vor den Patenten von IDnow und WebID in der Videotelefonie üblich, also längst anerkannter Stand der Technik. Dieser Aspekt lasse sich somit nicht durch ein Patent schützen.

Daneben hat die WebID sogar Einspruch gegen das Patent von IDnow eingelegt  und ebenso die Deutsche Post, ein weiterer Wettbewerber. Das Patent enthält laut Auffassung der Patentkanzlei Boehmert & Boehmert gravierende Fehler und hätte nicht erteilt werden dürfen. Daher sieht es die WebID nur als Frage der Zeit an, bis dieses Patent widerrufen wird.

Alles in allem hat die WebID offenbar gute Karten in dem umkämpften Markt und ist auch aus diesem Grund in die Berufung gegangen. Aus Sicht des Unternehmens wird das Düsseldorfer Urteil keinen Bestand haben, ohnehin arbeite man „vollumfänglich weiter.“

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