Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA will die Vorschriften zur Video- und Online-Identifizierung anpassen.
Die beiden Identifizierungs-Experten IDnow und Intrum AG begrüssen die geplanten Anpassungen zur Erhöhung der Sicherheit dieser begehrten Verfahren und stehen der FINMA erneut beratend zur Seite.
Vor knapp zwei Jahren ist das FINMA-Rundschreiben 2016/17 “Video-und Online-Identifizierung” in Kraft getreten. Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis und den technologischen Fortschritten seither führt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in der Schweiz nun eine Anhörung bis zum 28.
März durch, um danach die Vorschriften entsprechend anzupassen. Die Identifizierungs-Anbieter der ersten Stunde IDnow und Intrum begrüssen das Vorhaben als wichtigen Schritt, die Sicherheit bei der Online-Identifizierung weiter zu erhöhen.
Geplante Neuerungen beider Verfahren
Nach derzeitigem Stand soll künftig nun auch in der Schweiz bei beiden Verfahren das Ausweisdokument anhand mindestens dreier zufällig ausgewählter optischer Sicherheitsmerkmale überprüft und „mit Referenzen aus einer Ausweisdatenbank bezüglich Sicherheitsmerkmalen, Zeichenart sowie -grösse und Layout“ verglichen werden.
Bei der Identifizierung mittels elektronischer Ausweiskopie kommen aber nur jene Sicherheitsmerkmale in Betracht, die sich auf einem Standbild überprüfen lassen. Ferner entfällt bei beiden Verfahren die Prüfung via einer TAN (Transaktionsnummer) und der Identifizierungs-Vorgang darf auch bei Hinweisen auf erhöhte Risiken fortgeführt werden.
Revisionen zur Online-Identifizierung
Besonders interessant für die Finanzbranche sind die Änderungen bezüglich der Online-Identifizierung mittels elektronischer Ausweiskopie. Zunächst will die FINMA nur Aufnahmen in einer bestimmten Bildqualität zulassen. Ferner gelten nur noch Ausweisdokumente als Identifizierungs-Nachweis, die über eine MRZ (Machine Readable Zone) und optische Sicherheitsmerkmale wie bspw.
holografisch-kinematische Merkmale oder Druckelemente mit Kippeffekt verfügen. Darüber hinaus wird bei der Online-Identifizierung eine Lebenderkennung verlangt, um sicherzustellen, dass das Lichtbild des Nutzers im Rahmen des Identifizierungs-Vorgangs erstellt worden ist.
Mehr Sicherheit durch Technologie
Die kooperierenden Identifizierungs-Experten IDnow und Intrum begrüssen die Revision als „wichtige Weichenstellung für einen zukunftsfähigen KYC-Prozess (Know Your Customer)“, da somit die Sicherheit in der Online-Identifizierung massgeblich erhöht wird, ohne die Nutzerfreundlichkeit einzuschränken.
Viele der Neuerungen haben sich in der Praxis als effektive Massnahme zur Betrugsprävention bewährt.
Insbesondere die randomisierte Auswahl der Sicherheitsmerkmale und eine höhere Bildqualität schrecken Betrüger schon im Voraus ab, da somit die technischen Hürden für eine Fälschung – besonders mit Blick auf die holografisch-kinematischen Merkmale – um ein Vielfaches steigen. Auch die Ausweisüberprüfung im Abgleich mit einer Datenbank erhöht das Sicherheitsniveau massgeblich.
Speziell dafür hat IDnow eine intelligente Software entwickelt, die bereits kleinste Normabweichungen treffsicher erkennen und somit das Betrugsrisiko signifikant senken kann. Diese teilautomatisierte Überprüfung hat ausserdem den Vorteil, dass sie den Identifizierungs-Vorgang erheblich beschleunigt.
Mehr Kontrolle
Dass der Identifizierungs-Vorgang zukünftig bei Hinweisen auf erhöhte Risiken nicht mehr abgebrochen werden muss, ist nach IDnow und Intrum zwar schon ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber im Sinne einer nachhaltigen Betrugsprävention noch nicht weit genug.
Erfahrungen mit der Video-Identifizierung haben gezeigt, dass es sich auf lange Sicht auszahlt, den Identifizierungs-Vorgang auch im Verdachtsfall auf Betrug nicht abzubrechen, da somit erstens keine Daten für wertvolle Auswertungen im Nachhinein verloren gehen und zweitens Kriminelle die Schwachstellen ihrer Betrugsversuche nicht lokalisieren können.
Dazu bedarf es natürlich speziell geschulten Personals, das die Nutzer entsprechend professionell durch den Identifizierungs-Prozess führt. Bei der Online-Identifikation hingegen gibt es keinen direkten Austausch zwischen Nutzer und Prüfer. Daher ist hier die Lebenderkennung als neue Sicherheitsmassnahme notwendig. Entsprechende Prozesse bieten heute schon die Sicherheit, den Unterschied zwischen einem echten Menschen und Aufnahmen einer Person zu unterscheiden.
In Anbetracht der rasanten technologischen Entwicklungen sieht das Identifizierungs-Duo für die Online-Identifizierung noch Potenzial zum regulatorischen Nachjustieren, um auch dieses Verfahren noch sicherer zu machen.
Aber auch diesbezüglich schauen IDnow und Intrum mehr als optimistisch in die Zukunft und setzen den konstruktiven Austausch mit der FINMA fort. Schliesslich wollen alle Seiten die regulatorischen Vorschriften sowohl im Sinne der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit als auch der Nutzerfreundlichkeit optimieren.
Den aktuellen Entwurf des FINMA-Rundschreibens 2016/17 “Video-und Online-Identifizierung” finden Sie hier.
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